Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung

bankrecht

Wenn der Kreditwiderrufsjoker nicht greift, besteht für die meisten Kreditnehmer bei den Banken und Sparkassen nur noch die Chance der Umschuldung. So Schulden viele von einem Kredit auf einen anderen um, um von der derzeitigen Niedrigzinsphase zu profitieren und vergleichsweise günstig an Geld zu kommen. Die Umschuldungen bei den Sparkassen und privaten Banken birgt dennoch viele Probleme. Am wesentlichsten ist hier die Vorfälligkeitsentschädigung, denn momentan sind nicht nur die Widerrufsbelehrungen der Banken und Sparkassen fehlerhaft, sondern auch die Berechnungen der Vorfälligkeitsentschädigungen.

 

Die Banken und Sparkassen in Deutschland berechnen die Höhen der Vorfälligkeitsentschädigung in der Regel nach eignen Methode. Sie können als Kreditnehmer dadurch in der Regel, ohne in der Bank oder Sparkasse zu arbeiten, die Rechenwege in keinem Fall nachvollziehen. Die Banken und Sparkassen übersehen in der Berechnung die essentielle Bestandteile der Vorfälligkeitsentschädigung und lassen so wesentlich Punkte außer acht, die den Betrag verringern würden. Die Berechnungen der Vorfälligkeitsentschädigungen bei Umschuldungen enthalten in der Regel:

 

  • Keine Sondertilgungsrechte
  • Doppelte Gewinnberechnungen ohne Wechsel des Kreditinstitutes
  • Keinen Abzug der Risikoprämien
  • Unzutreffende Renditen zur Berechnung.

 

Diese Punkte sind für eine korrekte Berechnung aber von großer Wichtigkeit und schmälern den noch zu zahlenden Betrag ungemein oder ermöglichen eine Rückforderung des zu viel gezahlten Betrages im Nachhinein.

 

Zeigen Sie uns im Vorfeld oder auch nachträglich Ihren Umschuldungsvertrag. Wir zeigen Ihnen den Weg dahin, wie Sie den schon gezahlten Mehrbetrag zurückverlangen können oder den zu zahlenden Betrag schmälern. Daneben empfehlen wir Ihnen sich im Vorfeld einer Umschuldung unbedingt von uns zu einem Kreditwiderruf Ihres Kreditvertrages beraten zu lassen. Ein Widerruf erzielt in Regel bessere Endergebnisse, als die Umschuldung. Rufen Sie uns daher an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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