Abfindung versteuern und Abfindung steuerfrei gestalten: Der Abfindung Steuer Rechner

Abfindung versteuern und Abfindung Steuerfrei gestalten - Der Abfindung Steuer Rechner
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Abfindung versteuern: Steueroptimierung dank Fünftelregelung

Kann die Abfindung auch steuerfrei gestaltet werden?

Wenn das Arbeitsverhältnis endet, ist eine Abfindung oft ein kleiner Trost für den Verlust des Arbeitsplatzes. Doch wie verhält es sich mit der Besteuerung dieser Abfindung? 

Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Leitfaden, wie Sie Ihre Abfindung optimal versteuern und dabei die Fünftelregelung sowie steuerliche Freibeträge zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Grundlagen der Abfindungsbesteuerung

Abfindungen werden Arbeitnehmern häufig als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes angeboten. Diese Zahlungen können aus verschiedenen Anlässen erfolgen, beispielsweise im Zuge eines Aufhebungsvertrags, durch eine freiwillige Zahlung seitens des Unternehmens oder als Ergebnis eines Vergleichs vor einem Arbeitsgericht im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses. Die Einigung beinhaltet oft, dass der Arbeitnehmer für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine finanzielle Entschädigung erhält. In einigen Fällen kann auch ein Gerichtsurteil die Auszahlung einer Abfindung oder Vergütung für mehrjährige Dienste anordnen.

Solche Zahlungen stellen für den Empfänger gebündelte Einkünfte dar, die innerhalb eines einzigen Steuerjahres zufließen. Der Gesetzgeber erkennt diese als außerordentliche Einkünfte (§ 34 Einkommensteuergesetz – EStG) an und hat hierfür spezielle Steuerermäßigungen (§ 24 Nr. 1a EStG) vorgesehen. Selbst eine pauschale Vergütung für Überstunden über mehrere Jahre kann unter diese Regelung fallen, wie ein Urteil des Finanzgerichts Münster (FG Münster, Urteil vom 23.05.2019 – 3K 1007/18 E) zeigt. Entscheidend ist hier, dass die Zahlung sich auf einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten erstreckt und als außerordentliches Einkommen gilt.

Abfindung versteuern: die Fünftelregelung

Bis zum Jahr 2003 waren Abfindungen unter bestimmten Umständen steuerfrei. Nach einer Übergangsphase mit speziellen Freibeträgen sind Entschädigungen, die nach dem 1. Januar 2006 vereinbart und ausgezahlt wurden, vollständig zu versteuern. Die Fünftelregelung stellt die derzeit bedeutendste Möglichkeit zur Steuererleichterung in diesem Bereich dar. Je nach den individuellen Umständen des Steuerpflichtigen kann die Entlastung durch diese Regelung unterschiedlich ausfallen und reicht von moderat bis erheblich.

Diese Regelung ermöglicht es, die steuerliche Belastung der Abfindung zu mindern, indem das zusätzliche Einkommen auf fünf Jahre verteilt und somit die Progressionswirkung abgeschwächt wird. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Gesamteinkommens des Empfängers und anderer steuerlicher Aspekte.

Ein Beispiel wie die Abfindung versteuert werden kann:

Anna, ledig und ohne Kinder, verliert ihre Stelle und erhält eine Abfindung in Höhe von 20.000 Euro. Nachdem alle abzugsfähigen Posten wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen wurden, beläuft sich ihr zu versteuerndes Einkommen für das Jahr ohne die Abfindung auf 40.000 Euro. Durch Anwendung der Fünftelregelung wird das finanzielle Bild wie folgt berechnet:

Ausgangssituation:

  • Dauereinkommen (zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung): 40.000 Euro
  • Abfindung: 20.000 Euro
  • Angenommene Steuer auf 40.000 Euro Einkommen: 10.000 Euro (Dies ist ein fiktiver Wert für das Beispiel)

Ohne Fünftelregelung:

  • Gesamteinkommen im Abfindungsjahr: 60.000 Euro
  • Angenommene Steuer auf 60.000 Euro: 16.000 Euro (Dies ist ein fiktiver Wert für das Beispiel)
  • Steueranteil, der auf die Abfindung entfällt: 6.000 Euro (16.000 Euro gesamt minus 10.000 Euro Steuer auf das ursprüngliche Einkommen von 40.000 Euro)

Mit Fünftelregelung:

  • Ein Fünftel der Abfindung wird zum Dauereinkommen addiert: 4.000 Euro (20.000 Euro / 5)
  • Zu versteuerndes Einkommen mit der Fünftelregelung pro Jahr: 44.000 Euro
  • Angenommene Steuer auf 44.000 Euro: 11.000 Euro (Dies ist ein fiktiver Wert für das Beispiel)
  • Zusätzliche Steuer durch die Abfindung pro Jahr: 1.000 Euro (11.000 Euro minus 10.000 Euro Steuer auf das ursprüngliche Einkommen)
  • Über fünf Jahre verteilt ergibt dies: 5 x 1.000 Euro = 5.000 Euro Steuer auf die Abfindung

Steuerersparnis durch Fünftelregelung:

  • Die tatsächliche Steuerersparnis ergibt sich aus dem Vergleich der Steuerlast auf die Abfindung ohne Anwendung der Fünftelregelung (6.000 Euro) und der Steuerlast mit Anwendung der Fünftelregelung (5.000 Euro).
  • Steuerersparnis: 1.000 Euro (6.000 Euro ohne Fünftelregelung minus 5.000 Euro mit Fünftelregelung)

Bitte beachten Sie, dass die genauen Steuerbeträge von Annas persönlichen Steuersatz und weiteren individuellen Faktoren abhängen. Dieses Beispiel dient lediglich der Veranschaulichung der Fünftelregelung und der daraus resultierenden potenziellen Steuerersparnis.

Wurde die Fünftelregelung vom Arbeitgeber angewandt, müssen Sie die ermäßigte besteuerte Entschädigung in Anlage N der Steuererklärung (2023: in Zeile 17) eintragen. Sollte sie nicht ermäßigt besteuert worden sein, dann tragen Sie die Abfindung in Zeile 18 ein und die darauf angefallene Lohnsteuer sowie den Solidaritätszuschlag in Zeile 19 und die Kirchensteuer in 20.

Tipps zur Steueroptimierung bei Abfindungen

Strategische Steuerplanung: Durch die vorausschauende Planung Ihrer Steuererklärung können Sie sicherstellen, dass Sie alle Möglichkeiten zur Steuerminimierung nutzen. Dazu gehört die Anwendung der Fünftelregelung und die Berücksichtigung aller relevanten Freibeträge.

  1. Berücksichtigung von Werbungskosten: Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, können Ihre Steuerlast verringern. Dies kann auch Kosten umfassen, die im Zusammenhang mit dem Erhalt oder der Verhandlung Ihrer Abfindung entstanden sind.
  1. Professionelle Beratung: Die Steuergesetze sind komplex, und die Optimierung Ihrer Steuersituation kann schwierig sein. Ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht kann Ihnen helfen, Ihre Optionen zu verstehen und die beste Strategie für Ihre Situation zu entwickeln.

Durch die Kombination dieser Ansätze können Sie Ihre Steuerlast im Zusammenhang mit einer Abfindung effektiv reduzieren und sicherstellen, dass Sie Ihre finanziellen Ressourcen optimal nutzen.


Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema Abfindung versteuernzur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

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Die enthaltenen Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema Abfindung versteuern:

  • Abfindung versteuern: Was sind außerordentliche Einkünfte?

    Außerordentliche Einkünfte sind Einnahmen, die nicht regelmäßig anfallen und unter bestimmte gesetzliche Bestimmungen fallen, wie § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) sie definiert. Dazu gehören unter anderem Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes. Der Gesetzgeber hat spezielle Steuerermäßigungen für solche Einkünfte vorgesehen, um die steuerliche Belastung für den Empfänger zu mindern. Ein Beispiel hierfür ist die Fünftelregelung, die es erlaubt, die durch die Abfindung entstehende Steuerlast über einen fiktiven Zeitraum von fünf Jahren zu verteilen, was die Progressionswirkung abmildert und somit die Gesamtsteuerlast reduziert.

  • Abfindung versteuern: Wie funktioniert die Fünftelregelung?

    Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Erleichterung, die es erlaubt, das zu versteuernde Einkommen durch die Abfindung in einem geringeren Maße zu erhöhen, als es bei einer einmaligen Hinzurechnung zum Gesamteinkommen der Fall wäre. Konkret wird nur ein Fünftel der Abfindungssumme dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, und die darauf entfallende Steuer wird dann mit fünf multipliziert. Dies mindert die Progressionswirkung, die bei einer vollständigen Hinzurechnung der Abfindung zum regulären Einkommen entstehen würde. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Gesamteinkommen und dem individuellen Steuersatz ab.

  • Abfindung versteuern: Gibt es Tipps zur Steueroptimierung?

    Zur Steueroptimierung bei Abfindungen können mehrere Strategien verfolgt werden:
    Strategische Steuerplanung: Eine vorausschauende Planung kann dazu beitragen, die Steuerlast zu minimieren. Dazu gehört die Nutzung der Fünftelregelung und aller relevanten Freibeträge.
    Berücksichtigung von Werbungskosten: Ausgaben, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder dem Erhalt der Abfindung stehen, können als Werbungskosten abgesetzt werden und so die steuerliche Bemessungsgrundlage verringern.
    Professionelle Beratung: Ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht kann individuelle Beratung bieten, um die Steuersituation zu optimieren und alle verfügbaren Steuervorteile auszuschöpfen.
    Diese Maßnahmen können dazu beitragen, die Steuerlast im Zusammenhang mit einer Abfindung effektiv zu reduzieren und finanzielle Ressourcen optimal zu nutzen.


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