Banking-Betrug mit gefälschter Fax Anweisung – Das Urteil | 2021

Gefälschte Faxanweisungen-CEO Fraud
Twitter – Not Fake Fax

GmbH haftet für gefälschte Zahlungsanweisung per Fax – das Urteil

Der Zahler verletzt seine Pflichten, wenn er trotz entsprechender Vereinbarung mit dem Zahlungsdienstleister eine Faxanweisung nicht handschriftlich unterschreibt, sondern einen elektronisch übersandten und ausgedruckten Schriftzug als “Unterschrift” verwendet. Die Haftung des Zahlers für eine Zahlungsanweisung per Fax ist in § 675v II BGB aF (jetzt: § 675v III BGB) abschließend geregelt.

Betrug durch gefälschte Faxanweisung

Der BGH hatte in seinem Urteil vom 17.11.2020 – XI ZR 294/19 Fragen über die Haftung des Zahlers in Fällen der Ausführung von gefälschten Zahlungsanweisungen per Fax beantwortet.

Die klagende GmbH war Kundin bei der beklagten Bank, bei welcher sie ein Girokonto als Gehaltskonto unterhielt. Für Lohn- und Gehaltszahlungen an die Mitarbeiter nutze sie Faxanweisungen, um die Zahlungsanweisungen zu autorisieren. Die Bank und die GmbH hatten im Juni 2010 schriftlich eine “Haftungsfreistellung für Faxanweisungen” vereinbart, die die Bank vorformulierte und vom Geschäftsführer der GmbH und der Leiterin ihrer Finanzbuchhaltung im Original unterschrieben wurde. In dieser war festgelegt, dass Faxanweisungen zur Autorisierung eines Zahlungsvorgangs durch Einwilligung von “zwei Unterschriftbevollmächtigen (…) unterzeichnet” sein mussten. Im Dezember 2015 waren der Geschäftsführer der Klägerin und die Finanzbuchhalterin, die nur mit einem zweiten Kontobevollmächtigten über das Gehaltskonto verfügungsberechtigt war, unterschriftsbevollmächtigt. 

Die Klägerin (GmbH) erklärte vor Gericht, dass die Finanzbuchhalterin durch eine Täuschung dazu gebracht worden ist, zwei von ihr elektronisch an einen vermeintlichen Berechtigten übermittelten und um den Namenszug des Geschäftsführers der GmbH ergänzt an sie zurückgesandten Faxanweisungen auszudrucken, selbst handschriftlich zu unterschreiben und per Fax an die Bank zu übersenden. Zuvor wurde der Finanzbuchhalterin durch einen Bankangestellten dazu geraten, statt der Faxanweisungen Überweisungsaufträge mittels des Electronic-Banking-Verfahrens zu erteilen. Sie bestand jedoch auf die Faxanweisungen und bestätigte diese telefonisch. Die Überweisungen wurden dann entsprechend ausgeführt und das Geld (über 2 Millionen Euro) wurde auf ein in den Faxanweisungen genanntes Konto bei einer Bank in Hongkong überwiesen.

Haftung der Bank bei Fax-Betrug

Der BGH erklärte zunächst, dass die klagende GmbH nach ihrem Vortrag einen Anspruch aus § 675u S. 1 und 2 Hs.2 BGB gegen die Bank schlüssig dargelegt hatte und demnach die Bank verpflichtet wäre, das Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den Fax-Betrug befunden hätte. Den Belastungsbuchungen lagen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge zugrunde, die die GmbH rechtzeitig gemäß § 676b II 1 BGB angezeigt hatte. Der GmbH könne die Erklärung eines nicht vertretungsberechtigten Dritten nicht nach Rechtsscheingrundsätzen zugerechnet werden, weil die Regelungen in §§ 675j I, 675u S. 1 BGB abschließend seien.

Den Anforderungen der Haftungsfreistellungserklärung wurde von der Finanzbuchhalterin aufgrund des Fax-Betrugs nicht Genüge getan, auch nicht durch die telefonische Bestätigung der Zahlungsanweisungen. In der Haftungsfreistellung wurde das hohe Sicherheitsrisiko dargelegt, dass Fälschungen von Faxanweisungen geschehen können, wenn die Faxanweisungen nicht mit dem Originalschreiben erteilt werden. Dieses Risiko auszuschalten war girovertraglich geregelt. Die GmbH müsse sich auch nicht so behandeln lassen, als hätte sie die Zahlungsvorgänge autorisiert, weil die Bank die Fehler in den Faxen selbst nicht erkennen konnte. Das Fälschungsrisiko lag bei der Bank und konnte nicht durch die Haftungsfreistellungsklausel auf die GmbH abgewälzt werden, weil gemäß § 675j I 1 BGB der Zahlungsvorgang durch den Zahler (die GmbH) autorisiert werden muss.

Eine gegenteilige Vereinbarung ist unwirksam, §§ 134, 307 I, II BGB. Ein Haftungsausschluss nach § 676c Nr. 1 BGB greife ebenfalls nicht, da Bank-Betrug durch gefälschte Zahlungsanweisungen grundsätzlich nicht ungewöhnlich oder unvorhersehbar sei. Weiterhin müsse sich die GmbH nicht nach § 242 BGB entgegenhalten lassen, die Bank könne gemäß §§ 280 I, 278 BGB i.V.m. dem Girovertrag die Duldung der Rückbelastung des Gehaltskontos als Schadensersatz verlangen, weil dies eine verschuldensunabhängige Haftung der GmbH allein wegen einer Pflichtverletzung zur Grundlage hätte und eine Beweislastumkehr (in Bezug auf den Schaden) von der Bank zur GmbH zur Folge hätte. Außerdem sei der § 675v II BGB aF abschließend.

Haftung der GmbH bei Bank-Betrug durch gefälschte Faxanweisung

Das Berufungsgericht hatte jedoch zuvor festgestellt, dass die Bank nach § 242 BGB der GmbH einen Anspruch aus § 675v II BGB aF (§ 675v III BGB in jetziger Fassung) entgegenhalten könne. Da die Finanzbuchhalterin als Erfüllungsgehilfin der GmbH nach § 278 BGB eine Bedingung für die Nutzung des Verfahrens der “Zahlungsanweisungen per Fax” – und zwar, dass die Faxanweisungen nur mit der originalen Unterschrift des Geschäftsführers übermittelt werden durften – vorsätzlich verletzte, läge der Schaden der Bank in der Verpflichtung nach § 675u S. 2 BGB. Bei der Abwägung der Haftungsanteile nach § 254 I BGB müsste die GmbH allein haften.

Was Sie tun können, wenn Sie Opfer eines Bank-Betrugs geworden sind.

Sie sollten für Ihre Zahlungsanweisungen keinen unsicheren Weg nehmen, wie eine Faxanweisung, sondern die Überweisungsaufträge mittels des Electronic-Banking-Verfahrens übermitteln. 

Sollten Sie dennoch in eine ähnliche Lage geraten, steht Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung im Bankrecht zur Verfügung. Er wird Ihnen helfen, etwaige Schadensersatzansprüche durchzusetzen und für Sie den Rechtsweg bestreiten.


Was ist ein Bank-Betrug?

Der Betrug ist ein Vermögensdelikt und ein Selbstschädigungsdelikt. Er ist in § 263 StGB geregelt und setzt voraus, dass der Täter bei dem Opfer durch Täuschung einen Irrtum erregt und das Opfer daraufhin über sein Vermögen verfügt und somit einen Schaden bei sich selbst oder bei einem Dritten verursacht. Der Täter muss vorsätzlich gehandelt haben.

Welche Strafe bekommt man für Bank Betrug?

Bei einem einfachen Betrug beträgt das Strafmaß Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Bei einem besonders schweren Fall ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen, während eine Geldstrafe nicht mehr möglich ist. Wurde als Bande gehandelt, beträgt das Strafmaß Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren und in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen.

Was tun bei gefälschten Bankanweisungen?

Sie sollten für Ihre Zahlungsanweisungen keinen unsicheren Weg nehmen, wie eine Faxanweisung, sondern die Überweisungsaufträge mittels des Electronic-Banking-Verfahrens übermitteln. 
Sollten Sie dennoch in eine ähnliche Lage geraten, steht Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung im Bankrecht zur Verfügung. Er wird Ihnen helfen, etwaige Schadensersatzansprüche durchzusetzen und für Sie den Rechtsweg bestreiten.

Quellen

https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fnzg%2F2021%2Fcont%2Fnzg.2021.939.1.htm&pos=4

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-gmbh-haftet-fuer-von-ihr-bei-ihrer-bank-eingereichte-faxanweisung

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl109s2355.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl109s2355.pdf%27%5D__1633588207143

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