Thermofenster Diesel: Schadensersatz wegen der Verwendung von Thermofenstern in Dieselfahrzeugen für VW 2023

VW Thermofenster Diesel - Das Thermofenster Urteil für VW
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Thermofenster Diesel: Schadensersatz wegen der Verwendung von Thermofenstern (Dieselfahrzeuge)

Das Thermofenster Urteil 2023: 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zurück

Neue Wendung in Bezug auf Schadensersatzansprüche bei Thermofenstern: Dieselkläger haben möglicherweise einen Schadensersatzanspruch gegen die Hersteller. Betroffen sind Dieselfahrzeuge mit temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen – auch bekannt als Thermofenster. VW, Audi und Mercedes sind betroffene Hersteller in dem wegweisenden Verfahren des Bundesgerichtshofs am 26. Juni 2023. Diese Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf die Schadensersatzhöhe, sondern stellt auch eine Linie für zukünftige Diesel-Schadensersatzklagen auf. Hierzu gibt es nun die ersten Thermofenster-Urteile.

Die Hintergründe des Thermofensters (Dieselskandal)

Seit dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals haben sich zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen entwickelt. Autobesitzer, deren Fahrzeuge von den Manipulationen betroffen waren, kämpfen um Schadensersatz. Besonders umstritten waren dabei sogenannte Thermofenster – technische Komponenten, die die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen drosseln oder abschalten. Diese Thermofenster führten zu reduzierten Abgaswerten auf dem Prüfstand, während im realen Fahrbetrieb höhere Emissionen freigesetzt wurden.

Thermofenster sind eine Technologie, die in vielen Dieselfahrzeugen eingesetzt wird. Sie regeln die Abgasreinigung je nach Außentemperatur. Dies bedeutet, dass die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen eingeschränkt wird – ein Mechanismus, der von den Herstellern oft mit dem Schutz des Motors begründet wurde. Doch für Autobesitzer bedeutete dies oft eine höhere Umweltbelastung als angegeben.

Erleichterung der Schadensersatzhöhe durch das Thermofenster-Urteil des BGH

Der BGH hat nicht nur die Tür für Schadensersatzklagen aufgestoßen, sondern auch klare Leitlinien für die Berechnung der Schadensersatzhöhe vorgegeben. Demnach können Fahrzeughalterinnen und -halter 5 bis 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Entschädigung geltend machen, falls der Einbau einer unzulässigen Technik festgestellt wird. Ein bedeutender Schritt, der die Chancen für geschädigte Dieselfahrerinnen und -fahrer erhöht.

Eine der wegweisenden Änderungen der BGH-Entscheidung ist die Anerkennung von fahrlässigem Verhalten als ausreichenden Grund für Schadensersatzansprüche. Diese Änderung folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der Thermofenster (Dieselfahrzeuge) als unzulässige Abschalteinrichtungen einstufte. Die Entscheidung des BGH eröffnet für betroffene Dieselfahrerinnen und -fahrer neue Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Hersteller geltend zu machen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die konkreten Auswirkungen auf einzelne Fälle und die genaue Höhe der Entschädigung von weiteren Gerichtsentscheidungen abhängen.

Neuestes Thermofenster-Urteil  (Dieselfahrzeuge)

Das Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.08.2023 befasst sich mit der Haftung eines Pkw-Herstellers in Bezug auf Thermofenster (Dieselfahrzeuge). Dabei wird auf §§ 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV verwiesen.

Das Thermofenster-Urteil behandelt die Anforderungen an die Darlegung eines unvermeidbaren Verbotsirrtums seitens des Fahrzeugherstellers, inklusive der Notwendigkeit, einen konkreten Irrtum seitens der verantwortlich handelnden Personen des Herstellers darzulegen. Dem Kläger wird ein Anspruch auf Differenzschadensersatz zugesprochen. Gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6, 27 EG-FGV hat der Kläger Anspruch auf Schadensersatz vom Fahrzeughersteller, sofern durch den Vertragsabschluss ein Vermögensschaden entstanden ist.

Durch den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung wird der Geschädigte aufgrund des Verlusts des Vertrauens in den Kaufpreis so gestellt, als hätte er das Fahrzeug unter Kenntnis der Sachlage und der damit verbundenen Risiken zu einem niedrigeren Preis erworben.

Im Kontext der Erwerbskausalität kann sich der Käufer auf den Erfahrungssatz stützen, dass er den Kaufvertrag nicht zum gleichen Preis abgeschlossen hätte, wenn er die unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung gekannt hätte. Das vorgehende Thermofenster-Urteil wurde somit aufgehoben und abgeändert, sodass den Klägern durch den festgestellten Vermögensschaden ein Schadensersatz zugesprochen wurde.


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Rechtsberatung: Unterstützung durch einen Experten bei dem Thermofenster Urteil

Das BGH-Urteil markiert einen bedeutenden Meilenstein im Dieselskandal und eröffnet betroffenen VW-Diesel-Besitzern neue Möglichkeiten für Schadensersatz.

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Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema „Thermofenster VW“:

  • Was ist ein Thermofenster (Dieselfahrzeuge)?

    Ein Thermofenster (Thermofenster Diesel) ist eine technische Einrichtung, die die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen drosselt oder abschaltet, was zu höheren Schadstoffemissionen bei Dieselfahrzeugen führen kann.

  • Welche Auswirkungen hat das Thermofenster-Urteil zu  auf Diesel-Kläger?

    Das Thermofenster-Urteil ermöglicht Besitzern von Dieselfahrzeugen, Ansprüche auf Schadensersatz bei Fahrzeugen mit unzulässigen Thermofenstern (Dieselfahrzeuge) geltend zu machen, ohne den Vorsatz des Herstellers nachweisen zu müssen.

  • Welche Hersteller sind vom Thermofenster-Urteil betroffen und können Diesel-Kläger ihre Fahrzeuge durch die Verwendung unzulässiger Thermofenster zurückgeben?

    Folgende Hersteller verwendeten unter anderem unzulässige Thermofenstern: VW, Audi und Mercedes. Kläger können ihre Fahrzeuge wegen unzulässiger Thermofenster (Dieselfahrzeuge) nicht zurückgeben, sie können aber einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Schadensersatzhöhe ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig und muss im Einzelfall geprüft werden. Die Schadensersatzhöhe liegt dabei in einem Rahmen von 5 bis 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises (Thermofenster-Urteil).


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