Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten rechtzeitig auf noch bestehende Urlaubstage hinweisen. Das höchste deutsche Arbeitsgericht hat am 19.02.2019 entschieden, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres erlischt, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch … Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch weiterlesen
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