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title: "Ihre Rechte bei Kontrollen durch die Bundespolizei"
description: "Was dürfen Sie bei einer Bundespolizeikontrolle verweigern? Stand der BPolG-Reform 2026, neue Befugnisse und Ihre Beschwerdemöglichkeiten. Anwältin erklärt."
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section: "Zivilrecht"
datePublished: "2025-01-07"
dateModified: "2026-07-25"
author: "Michelle Engelmann"
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reviewedBy: "Hermann Kaufmann"
note: "Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zitierfähig ist die Adresse unter url."
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[Zivilrecht](https://rechtsanwaltkaufmann.de/rechtsgebiete/zivilrecht.md)

# Ihre Rechte bei Kontrollen durch die Bundespolizei

Bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei müssen Sie nur Ihre Personalien angeben, weitere Auskünfte sind grundsätzlich freiwillig. Was die geplante Reform des Bundespolizeigesetzes für anlasslose Kontrollen, Gewahrsam und Ihre Beschwerdemöglichkeiten ändert und wie der Gesetzentwurf im Sommer 2026 tatsächlich steht.

Aktualisiert: 25\. Juli 2026 · 4 min Lesezeit · Fachlich geprüft von [Hermann Kaufmann](https://rechtsanwaltkaufmann.de/kanzlei/hermann-kaufmann.md)

Das Wichtigste in Kürze

Die Bundespolizei darf Sie nach § 22 BPolG befragen und zur Prüfung Ihrer Ausweispapiere kurz anhalten, eine weitergehende Auskunftspflicht besteht nur ausnahmsweise. Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des BPolG wurde am 8. Oktober 2025 vom Kabinett beschlossen und am 26. Januar 2026 im Innenausschuss angehört; er erweitert anlasslose Kontrollen und Gewahrsamsmöglichkeiten, eine Kennzeichnungspflicht für Beamte enthält die aktuelle Fassung nicht mehr. Wer sich bei einer Kontrolle unangemessen behandelt fühlt, kann Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen oder den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten beschreiten.

-   Bei einer Personenkontrolle müssen Sie nach § 22 Abs. 2 BPolG nur Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit angeben, weitere Fragen zur Sache dürfen Sie unbeantwortet lassen.
-   Der Bundestag hat den Entwurf am 10.7.2026 in zweiter Beratung angenommen (BT-Drs. 21/3051 in der Fassung BT-Drs. 21/6990), das Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen: Die Schlussabstimmung muss wiederholt werden, der Bundesrat folgt voraussichtlich im September 2026.
-   Die Reform erweitert anlasslose Kontrollen, Quellen-TKÜ, Drohnenabwehr und den vorbeugenden Gewahrsam und ergänzt eine biometrische Echtzeit-Detektion, Kritiker wie Amnesty International und die Gesellschaft für Freiheitsrechte warnen vor Racial Profiling und fehlender anwaltlicher Vertretung im Gewahrsam.
-   Anders als ein früherer Entwurf enthält die aktuelle Fassung keine Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten mehr, Polizeigewerkschaften begrüßen das, Bürgerrechtsorganisationen kritisieren es als Rückschritt bei der Transparenz.
-   Fühlen Sie sich bei einer Kontrolle rechtswidrig behandelt, können Sie formlos Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Bundespolizeidirektion einlegen oder Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

![Polizeibeamter mit der Aufschrift Polizei auf der Jacke; Kanzlei-Banner zu Rechten bei Bundespolizei-Kontrollen.](https://cms.rechtsanwaltkaufmann.de/api/media/file/retina-36-q90-5d04ecf23e1c.webp)

Bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei haben Betroffene bestimmte Mitwirkungspflichten – aber auch klare Rechte.

Bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei müssen Sie nur Ihre Personalien angeben und auf Verlangen Ihre Ausweispapiere zur Prüfung vorzeigen, weitere Auskünfte sind grundsätzlich freiwillig. Die geplante Reform des Bundespolizeigesetzes würde die anlasslosen Kontrollen und den vorbeugenden Gewahrsam ausweiten. Rechtsstand: Juli 2026.

## Was darf die Bundespolizei bei einer Kontrolle von mir verlangen?

Rechtsgrundlage für die klassische Personenkontrolle ist § 22 BPolG. Nach Absatz 1 kann die Bundespolizei Sie befragen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie sachdienliche Angaben zu einer konkreten Aufgabe der Behörde machen können, und Sie dafür kurz anhalten. Nach Absatz 1a dürfen Beamte in Zügen, auf Bahnanlagen und in bestimmten Flughafenbereichen auch ohne konkreten Anlass jede Person kurz anhalten, befragen und Ausweis- oder Grenzübertrittspapiere verlangen, wenn Lageerkenntnisse eine unerlaubte Einreise über diesen Weg nahelegen. Zur Auskunft verpflichtet sind Sie dabei nach Absatz 2 nur hinsichtlich Name, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit. Ähnlich klar begrenzt das Gesetz auch bei anderen Alltagsfragen die Grenze zwischen Duldungspflicht und Freiwilligkeit, etwa bei der Frage, was seit der Legalisierung [beim Besitz und Konsum von Cannabis](https://rechtsanwaltkaufmann.de/zivilrecht/cannabis-legal-was-gilt.md) noch erlaubt ist. Alle weiteren Fragen, etwa zum Zweck Ihrer Reise oder zu Ihrem Woher und Wohin, dürfen Sie unbeantwortet lassen, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entstehen darf.

## Wie ist der aktuelle Stand der Bundespolizeigesetz-Reform?

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei am 8. Oktober 2025 beschlossen und in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 21/3051), am 26. Januar 2026 folgte eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss. Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag den Entwurf in zweiter Beratung in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 21/6990) angenommen, mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD. Abgeschlossen ist das Gesetzgebungsverfahren damit jedoch nicht: Die Schlussabstimmung muss wiederholt werden, anschließend befasst sich der Bundesrat voraussichtlich nach der Sommerpause im September 2026. In Kraft ist die Reform daher noch nicht, es gilt weiterhin das bisherige Bundespolizeigesetz. Das BPolG stammt größtenteils aus dem Jahr 1994 und soll an aktuelle Bedrohungen, technische Entwicklungen und Vorgaben aus Karlsruhe sowie aus EU-Richtlinien angepasst werden. Rechtsstand: Juli 2026.

## Welche neuen Befugnisse plant der aktuelle Entwurf?

Die vom Innenausschuss beschlossene Fassung erweitert die Möglichkeiten zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung, erlaubt die Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten, den Einsatz mobiler Sensorträger für Bild- und Tonaufzeichnungen sowie technische Mittel gegen gefährdende Drohnen. Hinzu kommen die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -geräten, Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote sowie eine automatisierte Gefahrenerkennung anhand von Bewegungs- und Objektmustern. Erst im Ausschussverfahren ergänzt wurde die biometrische Detektion in Echtzeit. Zusätzlich soll der vorbeugende Gewahrsam ausgeweitet werden, teils ohne verpflichtende anwaltliche Vertretung während der Gewahrsamnahme. Amnesty International kritisiert in einer Stellungnahme vom 17. Dezember 2025 eine unverhältnismäßige Ausweitung von Eingriffsbefugnissen und warnt bei den anlasslosen Kontrollen ausdrücklich vor einem Einfallstor für Racial Profiling. Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht verfassungs- und menschenrechtliche Grenzen überschritten.

> **Kommentar vom Anwalt:**
>
> Mich erreichen seit der Berichterstattung zur Reform vermehrt Anfragen von Menschen, die bei einer Bahnhofskontrolle unsicher waren, was sie eigentlich sagen mussten. Mein Rat bleibt unabhängig vom Ausgang der Gesetzesreform derselbe: Nennen Sie ruhig Ihre Personalien, zu allem Weiteren müssen Sie sich nicht äußern, und wenn Sie eine Kontrolle für unverhältnismäßig oder diskriminierend halten, dokumentieren Sie den Ablauf zeitnah und lassen Sie das rechtlich prüfen, statt es auf sich beruhen zu lassen.
>
> — Hermann Kaufmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

## Warum wurde die geplante Kennzeichnungspflicht wieder gestrichen?

Ein früherer Entwurf aus dem Jahr 2024 sah noch eine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten vor, um die Transparenz polizeilichen Handelns zu erhöhen. Die aktuelle Kabinettsfassung enthält diese Pflicht nicht mehr, ebenso wenig eine verpflichtende Kontrollquittung. Polizeigewerkschaften bewerten den Wegfall positiv, da sie in Kennzeichnung und Quittungspflicht vor allem zusätzliche Bürokratie und einen Vertrauensverlust gegenüber den Beamten sahen. Bürgerrechtsorganisationen kritisieren umgekehrt, dass ausgerechnet dann auf Transparenzinstrumente verzichtet wird, wenn die Bundespolizei gleichzeitig neue Überwachungs- und Kontrollbefugnisse erhalten soll.

## Was kann ich tun, wenn ich eine Kontrolle für rechtswidrig halte?

Sie können sich formlos mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an die zuständige Bundespolizeidirektion oder das Bundespolizeipräsidium wenden, eine Frist gilt dafür nicht, je zeitnaher die Beschwerde erfolgt, desto besser lässt sich der Sachverhalt aber noch aufklären. Wollen Sie die Rechtswidrigkeit einer bereits abgeschlossenen Maßnahme gerichtlich feststellen lassen, kommt eine Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Betracht, für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht besteht Anwaltszwang. Wie unterschiedlich sich Verfahrensrecht je nach Rechtsgebiet gestaltet, zeigt sich auch bei grenzüberschreitenden Fragen wie der [Zwangsvollstreckung in England nach dem Brexit](https://rechtsanwaltkaufmann.de/insolvenzrecht/zwangsvollstreckung-in-england-nach-brexit.md). Notieren Sie sich möglichst direkt nach der Kontrolle Datum, Uhrzeit, Ort, die Dienstnummer der beteiligten Beamten, sofern erkennbar, und den genauen Ablauf, das erleichtert sowohl die Beschwerde als auch eine spätere rechtliche Bewertung erheblich, eine Sorgfalt, die sich bei den meisten Fragen des [allgemeinen Zivilrechts](https://rechtsanwaltkaufmann.de/themen/allgemein.md) im Umgang mit Behörden auszahlt.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei unter [04202 / 6 38 37 0](tel:+494202638370) oder schreiben Sie eine E-Mail an [info@rechtsanwaltkaufmann.de](mailto:info@rechtsanwaltkaufmann.de).

## Fragen & Antworten

### Muss ich der Bundespolizei bei einer Kontrolle sagen, wohin ich reise?

Nein. Auskunftspflichtig sind Sie nach § 22 Abs. 2 BPolG nur bezüglich Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit. Fragen zum Reisezweck oder Ihrem Woher und Wohin dürfen Sie unbeantwortet lassen.

### Ist die Reform des Bundespolizeigesetzes 2026 schon in Kraft getreten?

Nein. Der Bundestag hat den Entwurf am 10. Juli 2026 in zweiter Beratung angenommen, die Schlussabstimmung muss jedoch wiederholt werden. Danach befasst sich der Bundesrat, voraussichtlich nach der Sommerpause im September 2026. Bis zur Verkündung gilt das bisherige Bundespolizeigesetz unverändert.

### Sieht der neue Entwurf eine Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten vor?

Nein, anders als ein früherer Entwurf aus 2024. Die aktuelle Kabinettsfassung enthält weder eine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht noch eine Kontrollquittung, was Bürgerrechtsorganisationen wie Amnesty International kritisieren.

### Was kann ich tun, wenn ich eine Kontrolle für diskriminierend oder unverhältnismäßig halte?

Sie können formlos Dienstaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Bundespolizeidirektion einlegen oder, bei abgeschlossenen Maßnahmen, eine Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Notieren Sie Ablauf, Ort und Zeitpunkt möglichst sofort im Anschluss.

Quellen

1.  [Bundestag: Abstimmung über erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei (10.7.2026)](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de--1194014)
2.  [Bundestag (hib): Ausschuss beschließt Novelle des Bundespolizeigesetzes](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1194218)
3.  [§ 22 BPolG (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__22.html)
4.  [BMI: Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes](https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/B1/2025-BPolG.html)
5.  [Deutscher Bundestag: Experten-Echo zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (Anhörung 26.1.2026)](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw05-pa-inneres-bundespolizeigesetz-1137340)
6.  [DIP Bundestag: Gesetz zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei (Vorgang 273527, BT-Drs. 21/3051)](https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-modernisierung-der-rechtsgrundlagen-der-bundespolizei/273527)
7.  [Amnesty International: Pressemitteilung zur Bundespolizeigesetz-Modernisierung (17.12.2025)](https://www.amnesty.de/pressemitteilung/deutschland-bundespolizeigesetz-modernisierung-gesetzesentwurf-kritik)

**Hinweis:** Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Eine rechtliche Prüfung Ihres Falls erfolgt erst im Rahmen eines Mandats. Die Inhalte sind teilweise KI-modifiziert und werden redaktionell geprüft.

Über die Autorin · Michelle Engelmann · Diplom-Juristin (LL.M.)

Diplom-Juristin (Dipl.-Jur.) mit LL.M. (Master of Laws). Sie hat ihr zweites juristisches Staatsexamen abgeschlossen und schreibt für die Kanzlei verständliche Rechtstipps, vor allem zum Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht.

[Zum Profil →](https://rechtsanwaltkaufmann.de/kanzlei/michelle-engelmann.md)

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