---
title: "Anwalt für Steuerstrafrecht: Wann Sie einen brauchen und wie das Verfahren abläuft"
description: "Steuerfahndung, Durchsuchung oder Einleitungsbescheid erhalten? So läuft das Steuerstrafverfahren ab und wann ein Anwalt für Steuerstrafrecht helfen kann."
url: "https://rechtsanwaltkaufmann.de/wirtschaftsstrafrecht/anwalt-steuerstrafrecht"
lang: "de"
breadcrumb: "Start › Rechtsgebiete › Wirtschaftsstrafrecht › Anwalt für Steuerstrafrecht: Wann Sie einen brauchen und wie das Verfahren abläuft"
section: "Wirtschaftsstrafrecht"
datePublished: "2024-05-23"
dateModified: "2026-07-02"
author: "Jasco Guckeisen"
authorMarkdown: "https://rechtsanwaltkaufmann.de/kanzlei/jasco-guckeisen.md"
reviewedBy: "Hermann Kaufmann"
note: "Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zitierfähig ist die Adresse unter url."
---

[Wirtschaftsstrafrecht](https://rechtsanwaltkaufmann.de/rechtsgebiete/wirtschaftsstrafrecht.md)

# Anwalt für Steuerstrafrecht: Wann Sie einen brauchen und wie das Verfahren abläuft

Steuerfahndung vor der Tür, ein Einleitungsbescheid im Briefkasten oder eine plötzliche Kontensperrung: Wer mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert wird, sollte in den ersten Stunden vor allem eines tun, schweigen und einen Anwalt für Steuerstrafrecht einschalten.

Aktualisiert: 2\. Juli 2026 · 6 min Lesezeit · Fachlich geprüft von [Hermann Kaufmann](https://rechtsanwaltkaufmann.de/kanzlei/hermann-kaufmann.md)

Das Wichtigste in Kürze

Ein Steuerstrafverfahren beginnt oft unangekündigt mit einem Besuch der Steuerfahndung oder einer Kontosperrung; zuständig sind parallel Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts und die Staatsanwaltschaft. Betroffene sollten zunächst schweigen und nichts unterschreiben, bevor ein Anwalt Akteneinsicht hatte. Der BGH hat feste Wertgrenzen für das Strafmaß festgelegt: Ab 50.000 Euro Steuerschaden je Tat droht Freiheitsstrafe ohne Bewährung, ab etwa einer Million Euro ist Bewährung ausgeschlossen. Eine Selbstanzeige nach § 371 AO kann vor Entdeckung noch Straffreiheit sichern.

-   Typische Auslöser eines Steuerstrafverfahrens sind eine unangekündigte Steuerfahndungsprüfung, ein zugestellter Einleitungsbescheid, eine Hausdurchsuchung oder ein automatisierter Kontenabruf durch die Finanzbehörden
-   Zuständig sind parallel die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) des Finanzamts und die Staatsanwaltschaft, diese Doppelzuständigkeit kann dazu führen, dass ein Verfahren an zwei Stellen gleichzeitig geführt wird
-   In den ersten Stunden nach Bekanntwerden eines Verfahrens gilt: schweigen, nichts unterschreiben, sofort einen Anwalt für Steuerstrafrecht einschalten, Akteneinsicht abwarten, bevor überhaupt eine Einlassung erwogen wird
-   Beim Strafmaß orientiert sich der Bundesgerichtshof seit der Grundsatzentscheidung 1 StR 373/15 (2015, unter Bezug auf 1 StR 416/08) an einer einheitlichen Wertgrenze von 50.000 Euro Steuerschaden je Tat für den besonders schweren Fall, ab etwa einer Million Euro kommt eine Bewährungsstrafe regelmäßig nicht mehr in Betracht
-   Eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ist nur wirksam, solange kein gesetzlicher Sperrgrund eingetreten ist, Details und Fallstricke behandelt der vertiefende Ratgeber zur Selbstanzeige

![Aktenordner und Taschenrechner auf einem Schreibtisch als Symbolbild für ein Steuerstrafverfahren](https://cms.rechtsanwaltkaufmann.de/api/media/file/Anwalt-Steuerstrafrecht-Fachanwalt-Steuerstrafrecht-erklaert-1.webp)

Ein Steuerstrafverfahren beginnt selten mit einer Vorwarnung. Häufig steht die Steuerfahndung unangekündigt vor der Tür, ein Konto wird gesperrt oder ein Einleitungsbescheid landet im Briefkasten. Wer sich in dieser Lage befindet, sollte vor allem eines tun: schweigen, nichts unterschreiben und einen Anwalt für Steuerstrafrecht einschalten, bevor irgendeine Angabe zur Sache gemacht wird.

## Wann brauche ich tatsächlich einen Anwalt für Steuerstrafrecht?

Die meisten Mandanten erfahren nicht durch eine höfliche Anfrage vom Finanzamt, dass gegen sie ermittelt wird, sondern durch eine der folgenden Situationen:

-   **Die Steuerfahndung erscheint unangekündigt**, meist im Rahmen einer angeordneten Durchsuchung, um Unterlagen zum Unternehmen oder zur selbstständigen Tätigkeit sicherzustellen.
-   **Ein Einleitungsbescheid** der Bußgeld- und Strafsachenstelle oder der Staatsanwaltschaft wird zugestellt und informiert förmlich über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
-   **Ein automatisierter Kontenabruf** oder eine Kontensperrung erfolgt, oft ausgelöst durch einen Datenabgleich der Finanzbehörden mit Bankmeldungen, Kontrollmitteilungen oder Auffälligkeiten in einer laufenden Betriebsprüfung.
-   **Eine Vorladung als Beschuldigter** durch die Polizei oder die Steuerfahndung geht ein.

In all diesen Fällen sollten Sie nicht abwarten, ob sich der Verdacht von selbst erledigt. Je früher ein Anwalt für Steuerstrafrecht eingeschaltet wird, desto größer ist der Spielraum, den Ablauf des Verfahrens noch aktiv mitzugestalten, etwa durch gezielte Akteneinsicht, bevor eine Einlassung erfolgt.

## Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab, und wer ist überhaupt zuständig?

Eine Besonderheit des Steuerstrafrechts ist die Doppelzuständigkeit: Sowohl die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) des Finanzamts als auch die Staatsanwaltschaft können ein Steuerstrafverfahren führen. In vielen Bundesländern ermittelt die BuStra zunächst selbstständig, bei komplexeren oder besonders schweren Fällen übernimmt die Staatsanwaltschaft, häufig unterstützt durch die Steuerfahndung als deren Ermittlungsorgan. Diese Doppelstruktur kann in der Praxis dazu führen, dass parallel Kontakt zu zwei unterschiedlichen Behörden besteht, mit jeweils eigenen Ansprechpartnern und teils unterschiedlichem Kenntnisstand. Wie ein Verdacht auf Geldwäsche parallel zu einem Steuerstrafverfahren behandelt wird, erklärt der Beitrag [Geldwäscheverdacht gegen mich: Was tun bei Verdachtsmeldung und Ermittlungsverfahren](https://rechtsanwaltkaufmann.de/wirtschaftsstrafrecht/geldwaescheverdacht-was-tun.md).

Das Verfahren selbst folgt grob der Strafprozessordnung: Ermittlungsverfahren, gegebenenfalls Anklage oder Strafbefehl, Hauptverhandlung. Besonderheit im Steuerstrafrecht ist, dass parallel zum Strafverfahren häufig ein eigenständiges steuerliches Festsetzungsverfahren läuft, in dem das Finanzamt die eigentliche Steuerschuld ermittelt, unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens.

> **Kommentar vom Anwalt:**
>
> Mandanten unterschätzen häufig, dass ein Steuerstrafverfahren und das steuerliche Festsetzungsverfahren zwei getrennte Baustellen sind, mit eigenen Fristen und eigener Beweislast. Wer sich nur auf eine der beiden Ebenen konzentriert, übersieht leicht, dass auf der anderen bereits Fakten geschaffen werden, etwa durch eine vorläufige Steuerschätzung, die später kaum noch zu korrigieren ist.
>
> — Hermann Kaufmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

## Was sollte ich in den ersten Stunden tun, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht?

Die ersten Stunden entscheiden oft über den weiteren Verlauf des gesamten Verfahrens:

1.  **Schweigen.** Machen Sie keine Angaben zur Sache, weder gegenüber der Steuerfahndung noch gegenüber Kollegen oder Mitarbeitern in deren Beisein. Als Beschuldigter haben Sie nach § 136 StPO ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht, eine freundliche Nachfrage der Beamten ist kein Grund, davon abzuweichen.
2.  **Nichts unterschreiben.** Unterschreiben Sie kein Protokoll, keine Vollmacht und keine vorformulierte Erklärung, ohne dass ein Anwalt sie vorher geprüft hat.
3.  **Anwalt kontaktieren.** Rufen Sie sofort einen Anwalt für Steuerstrafrecht an, auch während einer laufenden Durchsuchung ist das Ihr gutes Recht.
4.  **Durchsuchungsbeschluss verlangen.** Lassen Sie sich den richterlichen Durchsuchungsbeschluss zeigen und notieren Sie Aktenzeichen und die konkret genannten Vorwürfe.
5.  **Sicherstellungsprotokoll genau prüfen.** Achten Sie darauf, dass beschlagnahmte Unterlagen im Protokoll vollständig und korrekt aufgeführt werden, das erleichtert später die Verteidigung erheblich.

Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob Sie sich subjektiv unschuldig fühlen. Gerade eine gut gemeinte, aber unbedachte Erklärung gegenüber den Ermittlungsbeamten wird später oft zum größten Problem der Verteidigung.

## Kann eine Selbstanzeige das Verfahren noch abwenden?

Wer eine eigene Falschangabe erkennt, bevor die Tat entdeckt oder ein Verfahren eingeleitet wurde, kann über eine Selbstanzeige nach § 371 AO Straffreiheit erreichen. Das funktioniert allerdings nur, solange keiner der gesetzlichen Sperrgründe eingetreten ist, etwa eine bereits bekanntgegebene Prüfungsanordnung oder eine bereits entdeckte Tat, und nur, wenn die Angaben vollständig für den betroffenen Zeitraum nachgeholt werden. Eine lückenhafte oder verspätete Selbstanzeige kann mehr schaden als nutzen, weil sie zusätzlich als Indiz gewertet werden kann. Die Einzelheiten, Sperrgründe und den Zuschlag nach § 398a AO ab einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro erklärt der vertiefende Ratgeber [Steuerhinterziehung in Deutschland: Strafmaß, Verjährung und Selbstanzeige](https://rechtsanwaltkaufmann.de/wirtschaftsstrafrecht/steuerhinterziehung-deutschland-urteil-selbstanzeige.md) im Detail.

## Nach welchen Grundsätzen bemisst sich das Strafmaß bei Steuerhinterziehung?

Der Bundesgerichtshof hat mit einer wegweisenden Entscheidung feste Wertgrenzen für die Strafzumessung entwickelt. Bereits 2008 hatte der 1. Strafsenat (Beschluss vom 2.12.2008, Az. 1 StR 416/08) zwischen einer tatsächlichen Steuerverkürzung und einer bloßen Gefährdung von Steueransprüchen unterschieden und dabei die Wertgrenzen von 50.000 beziehungsweise 100.000 Euro für den besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß vorgezeichnet. Mit Urteil vom 27.10.2015 (Az. 1 StR 373/15) hat der Bundesgerichtshof diese Differenzierung aufgegeben und eine **einheitliche Wertgrenze von 50.000 Euro** je Tat für die Annahme eines „großen Ausmaßes“ im Sinne des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO festgelegt, unabhängig davon, ob es sich um eine tatsächliche Verkürzung oder eine bloße Gefährdung handelte.

Ab dieser Wertgrenze wird eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung grundsätzlich möglich, eine automatische Konsequenz ist das aber nicht, es bleibt eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände, etwa einer Schadenswiedergutmachung oder eines Geständnisses. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Aussetzung zur Bewährung ab einem Hinterziehungsbetrag von etwa einer Million Euro regelmäßig nicht mehr in Betracht, auch hier bleibt aber Raum für besondere Milderungsgründe im Einzelfall.

> **Kommentar vom Anwalt:**
>
> Die 50.000-Euro-Grenze wird in der Beratung häufig missverstanden, als sei damit automatisch eine Gefängnisstrafe verbunden. Tatsächlich beschreibt sie nur die Schwelle für den besonders schweren Fall, das Gericht behält trotzdem einen Ermessensspielraum. Entscheidend ist deshalb oft weniger die reine Zahl als das Gesamtbild, das eine Verteidigung dem Gericht vermitteln kann, von der Schadenswiedergutmachung bis zur bisherigen Unbescholtenheit.
>
> — Hermann Kaufmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

## Was kostet die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren?

Die Kosten hängen stark vom Umfang des Verfahrens ab. Ein Anwalt für Steuerstrafrecht rechnet in der Regel nach Zeitaufwand oder auf Honorarbasis ab, da die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz den tatsächlichen Aufwand bei komplexen Wirtschaftsstrafsachen selten abdecken. Umfang und Kosten steigen erheblich, wenn umfangreiche Buchführungsunterlagen ausgewertet, ein Sachverständigengutachten erforderlich oder mehrere Tatvorwürfe über mehrere Jahre zu prüfen sind. Eine Rechtsschutzversicherung deckt Steuerstrafverfahren häufig nur eingeschränkt oder gar nicht ab, insbesondere wenn der Vorwurf vorsätzliches Handeln betrifft, das sollte vorab mit dem eigenen Versicherer geklärt werden. Seriöse Kanzleien nennen vor Mandatsbeginn eine realistische Kosteneinschätzung, statt den finanziellen Aufwand kleinzureden.

## Warum sollte ich mich an eine auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei wenden?

Steuerstrafrecht verbindet zwei unterschiedliche Rechtsgebiete, das materielle Steuerrecht und das Strafprozessrecht. Eine wirksame Verteidigung braucht deshalb sowohl das Verständnis der zugrunde liegenden steuerlichen Sachverhalte, etwa einer komplexen Umsatzsteuerkette oder einer verdeckten Gewinnausschüttung, als auch die strafprozessuale Erfahrung im Umgang mit Durchsuchungen, Akteneinsicht und Verhandlungsführung gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht. Rechtsanwalt Hermann Kaufmann und sein Team beraten seit vielen Jahren im Wirtschaftsstrafrecht und begleiten Mandanten von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung. Einen Überblick über alle Beiträge zum [Steuerstrafrecht](https://rechtsanwaltkaufmann.de/themen/steuerstrafrecht.md) gibt die gleichnamige Themenseite.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei unter [04202 / 6 38 37 0](tel:+494202638370) oder schreiben Sie eine E-Mail an [info@rechtsanwaltkaufmann.de](mailto:info@rechtsanwaltkaufmann.de).

Rechtsstand: Juli 2026.

## Fragen & Antworten

### Woran erkenne ich, dass gegen mich ein Steuerstrafverfahren läuft?

Typische Anzeichen sind eine unangekündigte Steuerfahndungsprüfung oder Durchsuchung, ein zugestellter Einleitungsbescheid, eine Kontensperrung nach automatisiertem Kontenabruf oder eine Vorladung als Beschuldigter. Ein Verfahren beginnt selten mit einer vorherigen Ankündigung.

### Wer ist für ein Steuerstrafverfahren zuständig, das Finanzamt oder die Staatsanwaltschaft?

Beide können zuständig sein. Die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts ermittelt häufig zunächst selbstständig, bei komplexeren Fällen übernimmt die Staatsanwaltschaft, meist unterstützt durch die Steuerfahndung. Diese Doppelzuständigkeit prägt den organisatorischen Ablauf vieler Verfahren.

### Was sollte ich tun, wenn die Steuerfahndung unangekündigt vor der Tür steht?

Machen Sie keine Angaben zur Sache, unterschreiben Sie nichts, verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss und kontaktieren Sie sofort einen Anwalt für Steuerstrafrecht. Das gilt unabhängig davon, wie harmlos oder gut gemeint eine spontane Erklärung erscheint.

### Ab welchem Betrag drohen bei Steuerhinterziehung eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung?

Der Bundesgerichtshof legt seit der Entscheidung 1 StR 373/15 aus dem Jahr 2015 eine einheitliche Wertgrenze von 50.000 Euro Steuerschaden je Tat für den besonders schweren Fall zugrunde. Ab dieser Grenze wird eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung möglich, ab etwa einer Million Euro kommt eine Bewährungsstrafe nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig nicht mehr in Betracht.

### Kann eine Selbstanzeige das Verfahren noch stoppen?

Nur solange kein gesetzlicher Sperrgrund nach § 371 Abs. 2 AO eingetreten ist, etwa eine bereits bekanntgegebene Prüfungsanordnung oder eine bereits entdeckte Tat. Die Voraussetzungen und Fallstricke einer wirksamen Selbstanzeige erklärt der vertiefende Ratgeber zur Steuerhinterziehung im Detail.

Quellen

1.  [BGH, Urteil vom 27.10.2015, Az. 1 StR 373/15 (einheitliche Wertgrenze 50.000 Euro für großes Ausmaß der Steuerhinterziehung)](https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/15/1-373-15.php)
2.  [BGH, Beschluss vom 2.12.2008, Az. 1 StR 416/08 (Ausgangs-Wertgrenzen 50.000/100.000 Euro)](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=02.12.2008&Aktenzeichen=1+StR+416/08)
3.  [§ 370 AO, Steuerhinterziehung (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html)
4.  [§ 371 AO, Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__371.html)
5.  [§ 136 StPO, Vernehmung des Beschuldigten (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__136.html)

**Hinweis:** Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Eine rechtliche Prüfung Ihres Falls erfolgt erst im Rahmen eines Mandats. Die Inhalte sind teilweise KI-modifiziert und werden redaktionell geprüft.

Über den Autor · Jasco Guckeisen · Jurist (Erstes Staatsexamen)

Jurist mit erstem juristischen Staatsexamen (Studium an der Universität Bremen). Er schreibt für die Kanzlei vor allem zum Bank- und Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Insolvenzrecht.

[Zum Profil →](https://rechtsanwaltkaufmann.de/kanzlei/jasco-guckeisen.md)

## Das könnte Sie auch interessieren

-   [Steuerbetrug und Steuerhinterziehung: Strafmaß, Verjährung und Selbstanzeige](https://rechtsanwaltkaufmann.de/wirtschaftsstrafrecht/steuerhinterziehung-deutschland-urteil-selbstanzeige.md) – Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre nach sich ziehen. Eine rechtzeitige Selbstanzeige nach § 371 AO kann Straffreiheit bringen, wenn alle Voraussetzungen und Sperrgründe beachtet werden.

-   [Geldwäscheverdacht gegen mich: Was tun bei Verdachtsmeldung und Ermittlungsverfahren?](https://rechtsanwaltkaufmann.de/wirtschaftsstrafrecht/geldwaescheverdacht-was-tun.md) – Wenn die Bank eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung abgegeben hat, folgt oft ein Ermittlungsverfahren nach § 261 StGB gegen Sie persönlich, häufig ausgelöst durch eine völlig legale Bareinzahlung nach einer Erbschaft oder Schenkung. So läuft das Verfahren ab, welche Rechte Sie als Beschuldigter haben und wann Sie einen Strafverteidiger einschalten sollten.

-   [Steuerverkürzung und Steuergefährdung: Bußgelder nach §§ 378 bis 380 AO](https://rechtsanwaltkaufmann.de/steuerrecht/steuerverkuerzung-und-steuergefaehrdung.md) – Falsche Angaben in der Steuererklärung sind nicht automatisch eine Straftat. Ob leichtfertige Steuerverkürzung, Steuergefährdung oder Gefährdung von Abzugsteuern vorliegt, entscheidet vor allem, ob Vorsatz nachweisbar ist, und das wiederum, ob eine Geldbuße oder ein Strafverfahren droht.

-   [EncroChat-Daten im Strafverfahren: Sind sie 2026 noch verwertbar?](https://rechtsanwaltkaufmann.de/wirtschaftsstrafrecht/encrochat-daten-verwertbarkeit.md) – BGH, EuGH und Bundesverfassungsgericht haben inzwischen alle zu EncroChat Stellung genommen, ebenso zu den Nachfolgefällen SkyECC und ANOM. Was das für ein laufendes Ermittlungsverfahren bedeutet und welche Verteidigungsansätze realistisch bleiben.

-   [Bundesamt für Finanzkriminalität: Kommt die neue Behörde noch, oder setzt Deutschland jetzt auf den Zoll?](https://rechtsanwaltkaufmann.de/wirtschaftsstrafrecht/bundesamt-finanzkriminalitaet-bbf.md) – Das ursprünglich geplante Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz mit eigenem Bundesamt ist am Ampel-Bruch gescheitert. Die neue Bundesregierung setzt stattdessen auf einen gestärkten Zoll. Was das für Unternehmen, Geldwäschegesetz-Verpflichtete und Beschuldigte praktisch bedeutet.
