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title: "Schadensersatz vom Steuerberater: Wann Sie bei Falschberatung Anspruch haben"
description: "Falschberatung durch den Steuerberater: Wann besteht Anspruch auf Schadensersatz, was müssen Sie beweisen und wie lange haben Sie Zeit? Anwalt erklärt."
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section: "Steuerrecht"
datePublished: "2025-04-17"
dateModified: "2026-07-02"
author: "Jana Caroline Tuszynski"
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reviewedBy: "Hermann Kaufmann"
note: "Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Zitierfähig ist die Adresse unter url."
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[Steuerrecht](https://rechtsanwaltkaufmann.de/rechtsgebiete/steuerrecht.md)

# Schadensersatz vom Steuerberater: Wann Sie bei Falschberatung Anspruch haben

Nicht jeder Fehler eines Steuerberaters begründet einen Schadensersatzanspruch, aber versäumte Fristen, unzureichende Aufklärung oder verschwiegene Eigeninteressen gehören zu den häufigsten Haftungsfällen. Was Sie beweisen müssen und wie lange Sie Zeit haben.

Aktualisiert: 2\. Juli 2026 · 5 min Lesezeit · Fachlich geprüft von [Hermann Kaufmann](https://rechtsanwaltkaufmann.de/kanzlei/hermann-kaufmann.md)

Das Wichtigste in Kürze

Ein Steuerberater haftet auf Schadensersatz, wenn er schuldhaft seine Beratungspflicht verletzt und dadurch ein nachweisbarer Vermögensschaden entsteht, etwa durch eine versäumte Einspruchsfrist. Der Mandant muss Pflichtverletzung, Schaden und den ursächlichen Zusammenhang darlegen, eine Beweislastumkehr wie bei Anlageberatern gibt es hier nicht. Die Verjährung beträgt drei Jahre ab Jahresende der Anspruchsentstehung und Kenntnis. Neben der Klage vermittelt die Steuerberaterkammer kostenlos, für Verbraucher zudem die Schlichtungsstelle in Kehl.

-   Ein Schadensersatzanspruch setzt eine schuldhafte Pflichtverletzung, einen bezifferbaren Vermögensschaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen beiden voraus (§§ 280, 675 BGB).
-   Häufige Haftungsfälle sind versäumte Fristen wie die einmonatige Einspruchsfrist gegen Steuerbescheide (§ 355 AO), unzureichende Sachverhaltsermittlung und verschwiegene wirtschaftliche Eigeninteressen an empfohlenen Kapitalanlagen.
-   Anders als bei der Anlageberatung gilt bei Steuerberatern keine Beweislastumkehr: Der Mandant muss darlegen, wie er sich bei richtiger Beratung verhalten hätte.
-   Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant davon Kenntnis erlangt (§§ 195, 199 BGB).
-   Vor einer Klage kann die kostenlose Vermittlung durch die zuständige Steuerberaterkammer sinnvoll sein, Verbraucher können zusätzlich die Allgemeine Schlichtungsstelle in Kehl einschalten.

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Ein Steuerberater haftet auf Schadensersatz, wenn er seine Beratungspflicht schuldhaft verletzt und dadurch ein nachweisbarer Vermögensschaden entsteht. Typische Fälle sind versäumte Fristen, unzureichende Sachverhaltsaufklärung und verschwiegene wirtschaftliche Eigeninteressen an empfohlenen Kapitalanlagen. Rechtsstand: Juli 2026.

## Wann kann ich Schadensersatz von meinem Steuerberater verlangen?

Nicht jeder Fehler reicht aus, wie unser [Themenüberblick zum Verbraucherrecht](https://rechtsanwaltkaufmann.de/themen/verbraucherrecht.md) einordnet. Ein Anspruch entsteht erst, wenn drei Voraussetzungen zusammenkommen: eine schuldhafte Verletzung der Beratungspflicht, ein tatsächlich entstandener Vermögensschaden und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen beidem (§§ 280 Absatz 1, 249 BGB in Verbindung mit dem Steuerberatungsvertrag als Dienstvertrag, § 675 BGB). Fehlt einer dieser drei Punkte, geht ein Schadensersatzverlangen ins Leere, selbst wenn dem Berater objektiv ein Fehler unterlaufen ist.

## Was zählt zu den häufigsten Haftungsfällen bei Steuerberatern?

In der Praxis tauchen vor allem diese Konstellationen auf:

-   **Versäumte Fristen**, allen voran die einmonatige Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid nach § 355 AO. Verstreicht sie unbemerkt, wird der Bescheid bestandskräftig, selbst wenn er fehlerhaft war.
-   **Unzureichende Sachverhaltsermittlung**, wenn der Berater die tatsächliche wirtschaftliche und rechtliche Lage des Mandanten nicht sorgfältig genug prüft.
-   **Verschwiegene Eigeninteressen**, wenn der Berater zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten rät, ohne offenzulegen, dass er selbst wirtschaftlich davon profitiert, etwa über eine Beteiligung an der vermittelnden Gesellschaft.
-   **Fehler in der Buchhaltung**, die zu falschen Steuererklärungen und in der Folge zu Nachforderungen führen.
-   **Unvollständige oder verspätete Einreichung von Unterlagen**, was Säumniszuschläge nach sich ziehen kann.

## Muss der Steuerberater über nicht-steuerliche Risiken einer Kapitalanlage aufklären?

Grundsätzlich nicht, es sei denn, er verschweigt eigene wirtschaftliche Vorteile. Handelt ein Steuerberater seinem Mandanten gegenüber pflichtwidrig, indem er ihn zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten veranlasst, ohne offenzulegen, dass für ihn selbst wirtschaftliche Vorteile mit diesem Vertragsschluss verbunden sind, liegt darin eine eigenständige Pflichtverletzung. Der Bundesgerichtshof hat einen solchen Fall entschieden: Ein Steuerberater hatte seinem Mandanten zur Steueroptimierung geschlossene Fonds über eine Vermittlergesellschaft empfohlen, an der er selbst mittelbar beteiligt war. Der Mandant zeichnete mehrere Schiffsfonds und erlitt später Verluste. Ähnlich gelagerte Interessenkonflikte bei der Vermittlung von Kapitalanlagen behandelt auch der Beitrag zur [Haftung des Maklers auf Schadensersatz](https://rechtsanwaltkaufmann.de/bau-und-immobilienrecht/die-haftung-des-maklers-auf-schadensersatz.md).

## Wer muss beweisen, dass der Fehler den Schaden verursacht hat?

Der Mandant. Anders als bei der klassischen Anlageberatung, wo die Rechtsprechung dem Anleger eine Beweislastumkehr zugutehält, gilt bei der rechtlichen und steuerlichen Beratung nur der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass sich die strengeren Beweisregeln der Anlageberatung nicht auf das allgemeine Rechts- und Steuerberatungsverhältnis übertragen lassen, weil eine Beratungssituation zu stark vom Einzelfall geprägt ist. Der Mandant muss also darlegen und im Zweifel beweisen, wie er sich bei richtiger, vollständiger Aufklärung tatsächlich verhalten hätte, etwa dass er die empfohlene Anlage bei Kenntnis der Eigenbeteiligung des Beraters nicht gezeichnet hätte.

Auch bei der Frage, ob ein Fehler überhaupt kausal für den späteren Schaden war, verlangt der Bundesgerichtshof konkrete Feststellungen. In einem aktuelleren Fall zur unerkannten Sozialversicherungspflicht von Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern (Urteil vom 8.2.2024, Az. IX ZR 137/22) stellte er klar, dass eine Pflichtverletzung allein noch keinen Schaden begründet: Entscheidend ist das hypothetische Alternativverhalten, der Anspruchsteller muss also substantiiert vortragen, wie der Mandant bei pflichtgemäßer Beratung tatsächlich reagiert hätte.

## Wie lange habe ich Zeit, um Schadensersatz zu fordern?

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Sie beginnt nach § 199 Absatz 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Wer also erst Jahre nach dem eigentlichen Beratungsfehler von seinem Schaden erfährt, etwa durch einen späten Betriebsprüfungsbescheid, dem läuft die Frist regelmäßig erst ab diesem späteren Kenntnisjahr. Wegen dieser Verknüpfung von Entstehung und Kenntnis lohnt sich eine frühzeitige anwaltliche Prüfung, sobald ein Verdacht auf einen Beratungsfehler besteht.

> **Kommentar vom Anwalt:**
>
> Gerade bei versäumten Fristen sehe ich in der Beratung häufig, dass Mandanten erst reagieren, wenn der Steuerbescheid schon Monate bestandskräftig ist. Bis dahin lässt sich der eigentliche Fehler zwar noch belegen, der ursprüngliche steuerliche Nachteil selbst aber oft nicht mehr rückgängig machen, allenfalls über den Schadensersatzweg. Wer den Verdacht auf eine versäumte Einspruchsfrist hat, sollte deshalb die Unterlagen so früh wie möglich sichern und prüfen lassen, nicht erst, wenn bereits ein weiterer Bescheid folgt.
>
> — Hermann Kaufmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

## Gibt es eine Alternative zur Klage?

Ja, gleich zwei. Bei Streitigkeiten zwischen einem Steuerberater und seinem Auftraggeber, etwa über eine Honorarrechnung, kann die zuständige Steuerberaterkammer nach § 76 Absatz 2 Nummer 3 StBerG auf Antrag vermitteln. Dieses Vermittlungsverfahren ist gebührenfrei, läuft in der Regel schriftlich ab und endet, anders als ein Schiedsverfahren, nicht mit einem bindenden Spruch, sondern zielt auf eine einvernehmliche Lösung. Sind Sie als Verbraucher betroffen, steht Ihnen zusätzlich die Allgemeine Schlichtungsstelle in Kehl offen, die seit dem 1. April 2016 für Streitigkeiten zwischen Steuerberatern und ihren Mandanten zuständig ist, sofern diese als Verbraucher handeln. Beide Wege ersetzen keine rechtliche Prüfung Ihres Falls, können eine Klage aber in geeigneten Fällen vermeiden helfen. Weitere steuerliche Alltagsfragen finden Sie im Themenbereich [Steuern in der Praxis](https://rechtsanwaltkaufmann.de/themen/steuern-praxis.md).

> **Kommentar vom Anwalt:**
>
> Die schwierigste Hürde in diesen Fällen ist fast nie der Nachweis des Fehlers selbst, sondern die Kausalität: Mandanten müssen belegen, dass sie sich bei richtiger Beratung anders verhalten hätten. Wer eine Falschberatung vermutet, sollte deshalb so früh wie möglich alle Unterlagen sichern, insbesondere die schriftliche Korrespondenz mit dem Steuerberater, denn genau daran entscheidet sich später oft der Fall.
>
> — Hermann Kaufmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei unter [04202 / 6 38 37 0](tel:+494202638370) oder schreiben Sie eine E-Mail an [info@rechtsanwaltkaufmann.de](mailto:info@rechtsanwaltkaufmann.de).

## Fragen & Antworten

### Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn mein Steuerberater eine Frist versäumt hat?

Ja, wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden durch das Versäumnis entstanden ist, etwa weil ein fehlerhafter Steuerbescheid wegen der abgelaufenen Einspruchsfrist bestandskräftig wurde und Sie sich dagegen nicht mehr wehren konnten.

### Muss der Steuerberater mich über eine eigene finanzielle Beteiligung an einer empfohlenen Anlage informieren?

Ja. Empfiehlt er einen Vertragsschluss mit einem Dritten, an dem er selbst wirtschaftlich beteiligt ist, ohne das offenzulegen, handelt er pflichtwidrig und haftet für den daraus entstandenen Schaden.

### Wie lange habe ich Zeit, um Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater geltend zu machen?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Fehler und Verursacher Kenntnis erlangt haben (§§ 195, 199 BGB).

### Gibt es eine kostenlose Möglichkeit, einen Streit mit dem Steuerberater ohne Klage beizulegen?

Ja. Die zuständige Steuerberaterkammer kann nach § 76 StBerG kostenfrei vermitteln, Verbraucher können zusätzlich die Allgemeine Schlichtungsstelle in Kehl einschalten.

Quellen

1.  [§ 280 BGB (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html)
2.  [§ 195 BGB (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html)
3.  [§ 199 BGB (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html)
4.  [§ 355 AO (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__355.html)
5.  [§ 76 StBerG (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__76.html)
6.  [BGH, Urteil vom 6.12.2018, Az. IX ZR 176/16 (verschwiegene Eigeninteressen bei Kapitalanlageempfehlung)](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2016/IX_ZR_176-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
7.  [BGH, Urteil vom 15.5.2014, Az. IX ZR 267/12 (kein Beweislastumkehr bei Steuerberaterhaftung, nur Anscheinsbeweis)](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=15.05.2014&Aktenzeichen=IX+ZR+267%2F12)
8.  [BGH, Urteil vom 8.2.2024, Az. IX ZR 137/22 (Kausalität, hypothetisches Alternativverhalten)](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=08.02.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+137%2F22)

**Hinweis:** Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Eine rechtliche Prüfung Ihres Falls erfolgt erst im Rahmen eines Mandats. Die Inhalte sind teilweise KI-modifiziert und werden redaktionell geprüft.

Über die Autorin · Jana Caroline Tuszynski · Diplom-Juristin

Diplom-Juristin (Dipl.-Jur.). Sie schreibt für die Kanzlei praxisnahe Beiträge, schwerpunktmäßig zum Bank- und Kapitalmarktrecht sowie zum Bau- und Immobilienrecht.

[Zum Profil →](https://rechtsanwaltkaufmann.de/kanzlei/jana-caroline-tuszynski.md)

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