Überwachungspflichtverletzung durch Architekten

baurecht
Bei Umfangreichen Baumaßnahmen übernehmen die Bauherren die Planungsaufgaben oft nicht selbst und beauftragen stattdessen Architekten. Diese Architekten sind dann auch dazu verpflichtet die Baumaßnahmen zu Überwachen. Den Architekt treffen grundsätzlich Überwachungspflichten, wenn er mit einer Planung beauftragt wird. Diese müssen daraufhin im Bezug zu den Planungsmaßnahmen erfüllt werden. Sollten diese Pflichten entgegen den Erwartungen des Bauherren nicht eingehalten werden und sich im weiteren Verlauf des Baues Mängel herausstellen, so haftet auch der Architekt für eben diese Mängel.

 

Besondere Überwachungspflichten treffen den Architekten insbesondere bei der ordnungsgemäße Herstellung von Abdichtungsarbeiten und Abwasserableitungen. Dieses folgt aus der schweren Einsehbarkeit dieser Leistungen für den Bauherren und daraus, dass die Arbeitsmaßnahmen zu den kritischsten und wesentlichsten Bereichen des Bauvorhabens gehören. Hierdurch bestehen für den Architekten besondere Überwachungspflichten, welche im Vergleich zur generellen Überwachungspflicht ein größere Überwachung erfordern.

 

Ein Hinweis eine nicht ausgeübte Überwachung des Architekten liegt schon alleine dann vor, wenn er Leistungen nicht einmal stichprobenartig überprüft und so eine ordentliche Funktionsweise von Dichtungen und Abwasserabführung nicht eintreten kann. Diese Pflicht wird häufig verletzt. Insbesondere muss beachtet werden, dass diese Arbeiten keine Routinearbeiten der Handwerker sind und von wesentlicher Bedeutung für die Mängelfreiheit von Gebäuden sind. In diesen Fällen haften Architekten grundsätzlich immer für eine fehlerhafte Architektenleistung auf Schadensersatz.

 

Das Bedeutet, dass Sie sich gegen fehlerhafte Überwachungsmaßnahmen wehren können und Ihnen im gleichen Zuge ein Anspruch besteht sich den Schaden, der durch die fehlerhafte Leistung entstanden ist ersetzten zu lassen. Nehmen Sie also fehlende oder nicht ausreichende Überwachungen von Architekten nicht einfach hin. Sollten sie sich über Ihre Möglichkeiten zu einem Schadensersatz informieren wollen oder rechtliche Schritte gegen Architekten und andere Planer einleiten wollen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann Ihnen den Rechtsweg eröffnen.

Related Posts