Fehlerhafte Leistungen verpflichtet Architekt zum Schadensersatz
Wenn Ihr Architekt das Leistungsverzeichnis nicht nach den Regeln und nicht genehmigungsfähig beschreibt ist dieser zum Schadensersatz verpflichtet. Der Architekt haftet für alle Planungsfehler und auch für eine unzutreffende, nichtgenehmigungsfähige und nicht den Technikregeln entsprechende Beschreibung der Leistungen im Leistungsverzeichnis. Ein Leistungsverzeichnis für die Bauleistungen, dass von einem Architekten erstellt wird, muss die Leistungen … Fehlerhafte Leistungen verpflichtet Architekt zum Schadensersatz weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden