Falsche Google Bewertungen im Internet? | Das sind die rechtlichen Schritte!

Falsche Google Bewertungen im Internet loswerden - Rechtliche Beratung
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Falsche Google Bewertungen im Internet: Nachweispflicht liegt beim Bewertungsportal – Am Beispiel von Hotel-Bewertungen

Bewertungsportale wie Google oder Booking.com treffen Prüfpflichten – So können Sie rechtliche Schritte einleiten!

Um falsche Bewertungen auf einem Bewertungsportal entfernen zu lassen, müssen Bewertete zukünftig gegenüber Bewertungsportalen Kundenkontakt bestreiten. Der Hinweis auf eine falsche Bewertung entfaltet Prüfpflichten für Bewertungsportale.

Beispiel in der Hotelbranche: Hotelbewertungsportal in der Pflicht

Innerhalb der letzten Jahre haben Onlinebewertungen immer mehr an Bedeutung gewonnen. Sich häufende negative Rezensionen im Internet können der Reputation schaden und Kundenverlust zur Folge haben. Bei ungerechtfertigten oder gar falschen Bewertungen stellt sich die Frage, wie man dagegen angehen kann. 

Kommt es zu ungerechtfertigten negativen Bewertungen auf Bewertungsportalen, muss laut Bundesgerichtshof zukünftig der jeweilige Provider darlegen, dass ein Kundenkontakt bestand. Das Gericht stellt mit seiner Entscheidung fest, dass das Bewertungsportal als mittelbarer Störer verantwortlich gemacht werden kann. 

Zwar begründet dies noch keine proaktive Überprüfungspflicht der Bewertungsportale, allerdings sind diese reaktiv verantwortlich, sobald das Bewertungsportal Kenntnis von einer falschen Bewertung erlangt hat. 

Betroffene Hotels und Hostels können durch Hinweis auf eine falsche Bewertung beim Bewertungsportal auf Unterlassung klagen. Tangiert werden können im Rahmen des §823 I BGB sogenannte Rahmenrechte wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht, als auch das Recht auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20). 


Auch zuvor hatte etwa das Landgericht Lübeck die Plattform Google als mittelbaren Störer zur Unterlassung verurteilt, weil aus einer “Ein-Sterne-Bewertung” nicht hervorging, ob überhaupt Gästekontakt bestand. Die Behauptung des betroffenen Arztes wurde von Google nicht widerlegt. Ebenso war bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro festgesetzt (Urteil vom 16.06.2018, Az. I O 59/17).

Hintergrund: Falsche Bewertung von einem Freizeitpark

Im zugrundeliegenden Sachverhalt hatte ein Ferienpark von einem Bewertungsportal verlangt, diverse Bewertungen zu löschen. Die konkreten Identitäten der Bewerter waren allesamt namentlich nicht feststellbar. Der Freizeitpark bestritt, dass die Bewerter überhaupt Gäste gewesen sind. 

Allerdings verweigerte das Bewertungsportal die Löschung und sah sich nicht verpflichtet, den Kundenkontakt nachzuweisen. Schließlich entschied sich der Bundesgerichtshof zugunsten des Bewerteten. Bei einer verweigerten weiteren Nachforschung, sei die fehlende Kundenbeziehung aufgrund der Verletzung der sekundären Darlegungslast als wahr zu unterstellen.

Sobald das Hotel Bewertungsportal mit einer falschen Bewertung im Internet konfrontiert wird, die hinreichend konkret gefasst ist, können Unterlassungsansprüche und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Laut Bundesgerichtshof muss der Rechtsverstoß „unschwer“ bejaht werden können. Mit anderen Worten muss das Bewertungsportal auf eine klare Rechtsverletzung aufmerksam gemacht werden.

Falsche Bewertung bei Google und im Internet – Was kann ich tun

Nach der Entscheidung des BGH ist die Situation für Bewertete deutlich günstiger geworden. Das bewertete Unternehmen kann durch ein bloßes Bestreiten des Gästekontakts – wie beispielsweise durch einen schriftlichen Hinweis – Nachforschungspflichten des Bewertungsportals auslösen.

Eine Ausnahme stellt missbräuchliches Verhalten dar, also wenn die Identität des Bewerters offensichtlich ist. Reagiert das Bewertungsportal nicht oder weist das Bewertungsportal den Gästekontakt nicht nach, kann eine Klage auf Unterlassung gegen die falsche Bewertung angestrebt werden.

Sie wollen gegen falsche Bewertungen im Internet vorgehen?

Sind die betroffen von falschen Google Bewertungen, Booking Bewertungen oder anderen Bewertungen im Internet betroffen und wollen gegen die falschen Bewertungen im Internet vorgehen?

Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202 / 638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


Fragen und Antworten zum Thema „Falsche Google Bewertungen im Internet.“

Mein Unternehmen hat falsche Bewertungen bekommen. Wie kontaktiere ich Bewerter?

Ein Kontakt herzustellen kann je nach Plattform unterschiedlich sein. Der beste Weg ist es, den jeweiligen Provider zu kontaktieren. Soweit die Person des Bewerters ausfindig gemacht werden kann, ist auch ein direkter Kontakt sinnvoll.

Ich habe eine falsche Google Bewertung, was muss ich tun?

Große Plattformen wie Google reagieren in der Regel erst sehr spät, hier kann eine Löschung mehrere Wochen oder Monate dauern. Eine Antwort auf die negative Bewertung kann erste Abhilfe schaffen. Nach einem Überprüfungsantrag kann eine Unterlassungsklage angestrebt werden.

An wen kann ich mich bei falschen Bewertungen im Internet wenden?

Sie können sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden, wir können eine Unterlassungsklage für sie anstrengen und weitere Schritte planen.


Quellen zum Thema „Falsche Google Bewertungen.“

https://openjur.de/u/2449158.html

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-vi-zr1244-20-online-bewertung-hotel-darlegungslast-kontakt-kunden-gaeste/ 


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