Der Nachweis von Mängeln bei einer Arbeitsteilung

Eine Arbeitsteilung hat viele Vorteile. Die Arbeit wird beispielsweise schneller erledigt und jeder kann das tun, was er am besten kann.  Sie kann jedoch auch zu vielen Problemen führen. Angenommen bei einer der Teilleistungen läuft etwas schief und es entstehen Mängel am Gesamtwerk. Wer soll die Verantwortung für die entstehenden Mängel tragen? Wer muss nachweisen, dass seine Teilleistung nicht zu den Mängeln führte?

Wenn mehrere verschiedene Unternehmer an einer einzigen Verkehrsfläche tätig sind und dabei Mängel am Gesamtwerk auftreten, so ist es später problematisch herauszufinden, auf welche der vielen einzelnen Teilleistungen diese Mängel zurückzuführen sind und welcher der Unternehmer die Verantwortung für diese Mängel tragen soll. Möglich ist dies nur in dem Fall, in dem eindeutig ist, dass die anderen Teilleistungen mangelfrei sind und die missbilligte Leistung nicht beeinträchtigt haben. Ist dies jedoch nicht der Fall, so ist es die Aufgabe des Unternehmers, nachzuweisen, dass seine eigene Leistung oder die Leistungen der anderen Unternehmer frei von Mängeln waren. Gelingt ihm dies nicht, muss er für die entstandenen Mängel haften. 

Falls Sie sich in der Situation des Unternehmers wiederfinden sollten und vor dem Problem stehen sollten, auf welche Teilleistung die Mängel zurückzuführen sind, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann für eine Beratung und auch die Eröffnung des Rechtsweges zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

OLG Nürnberg Az.: 2 U 1623/15

BGH v. 11.03.2020 VII ZR 174/18

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