Chance für Unternehmer: Steuerschätzungen

bankrecht

Bei Einnahme- Überschuss-Rechnungen müssen keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern vergeben werden.

Ein Unternehmer verwendete keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern. Jede seiner Buchungsnummern wurde aber nur einmalig vergeben. Diese bauten jedoch nicht nummerisch aufeinander auf. Das Finanzamt war der Auffassung, dass hierin ein schwerwiegender Mangel der Buchführung vorlag. Es hat deshalb eine Gewinnerhöhung unterstellt und eine Steuerschätzung vorgenommen.

Das Finanzgericht Köln folgte dem nicht. Es sah keine entsprechende Verpflichtung zu der Verwendung eines einzigen spezifischen Systems, nämlich keine gesetzliche Pflicht zur Vergabe einer Rechnungsnummer nach einem bestimmten lückenlosen nummerischen System. Diese Chance können Unternehmer nutzen, indem sie mit unserer Hilfe gegen den Steuerbescheid vorgehen. Einzige Bedingung: Der Steuerbescheid darf nicht älter als vier Wochen sein.

Haben Sie einen auf Schätzungen basierenden und damit fehlerhaften Bescheid erhalten, helfen wir Ihnen gern, diesen zu korrigieren.

Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf.

 

 

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