Signalwirkung aus Hamburg für den Autokredit-Widerruf

allgemein

Das Landgericht Hamburg (Versäumnisurteil vom 29. Juni 2018 – 330 O 145/18, noch nicht rechtskräftig) hat eine Autokreditbank, welche unter anderem mit dem Autohersteller Hyundai zusammenarbeitet, zur Rückabwicklung der Finanzierung eines Diesel-Pkws verurteilt.

Der Kläger hatte im Jahr 2015 einen Darlehensvertrag über die Finanzierung seines Hyundai mit einem Euro-5-Dieselmotor geschlossen. Da es Fehler in seinen Vertragsunterlagen gab, konnte er den Darlehensvertrag nicht nur innerhalb von 14 Tagen widerrufen, sondern unbefristet. Das hatte der Kläger getan mit der Folge, dass er sowohl den geschlossenen Darlehensvertrag als auch den damit verbundenen Fahrzeug- Kaufvertrag rückabwickeln konnte.

Die Bank tritt im Rahmen der Rückabwicklung nun an die Stelle des Autohauses.

Was daran so außergewöhnlich ist?

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass sich der Kläger wegen der Fehler in den Vertragsunterlagen keine Abzüge für die Nutzung seines Fahrzeugs bzw. der von ihm gefahrenen Kilometer anrechnen lassen muss.

Der Kläger erhält daher seine Leistungen auf das Darlehen und auch seine Zahlungen in Höhe einer etwaigen Anzahlung für das Fahrzeug direkt von der Bank zurück. Damit aber ist der Kläger über drei Jahre lang ohne Wertverlust gefahren.

Gut zu wissen: Dies gilt im Übrigen nicht nur für Dieselfahrzeuge, sondern auch für Benzin- Fahrzeuge.

Lassen auch Sie Ihre Vertragsunterlagen durch uns prüfen. Wir beraten Sie gern.

Nehmen Sie Kontakt auf mit der Fachanwaltskanzlei Hermann Kaufmann, Otto-Lilienthal- Str. 16, 28199 Bremen. Telefon: 0421 – 5975330, Telefax: 0421 – 59753318, Internet: www.rechtsanwaltkaufmann.de

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