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September 12, 2017
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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Restschuldbefreiung

Ein Schuldner ist nicht verpflichtet, nach Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit dem Insolvenzverwalter Auskunft über erzielte Gewinne zu erteilen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärte der Insolvenzverwalter die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners. Er gab an, der Schuldner könne ein fiktives Nettogehalt i.H.v. monatlich € 1.312,43 erzielen. Unter Berücksichtigung von Unterhaltspflichten für zwei Personen ergäbe sich kein...
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