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Mai 25, 2016
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Selbst OLG Frankfurt stärkt Verbrauchern den Rücken – Gegenwind gegen Sparkassen

Auch das OLG Frankfurt hält Widerrufsbelehrungen der Sparkassen von 2002 bis 2008 für fehlerhaft. In den Jahren 2002 bis 2008 verwendeten die Sparkassen bundesweit ganz überwiegend ein fehlerhaftes Muster für Widerrufsbelehrungen (vgl. auch unseren Beitrag vom 26.03.2016). Dieser Widerrufsbelehrungstext beinhaltete eine vom BGH längst als fehlerhaft festgestellte Formulierung (die Formulierung „Die Frist beginnt frühestens“). Auch...
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