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März 20, 2016
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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der ING-DiBa

In einem Verfahren vor dem Landgericht Verden erzielte die Kanzlei Kaufmann einen Erfolg gegen die ING-DiBa AG, die im Jahr 2005 (und auch in den Folgejahren) eine Widerrufsbelehrung verwendet hat, die den gesetzlichen Anforderungen an die Deutlichkeit nicht genügte. Die in dieser Zeit häufig verwendete Formulierung hinsichtlich des Fristbeginns, der „frühestens“ mit Erhalt einer Widerrufsbelehrung...
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