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Dezember 2, 2015
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Die Kreissparkasse Verden verwendete noch im Jahr 2011 fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Die Kreissparkasse Verden verwendete noch mindestens bis in das erste Halbjahr 2011 hinein gegenüber Bankkunden fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Darlehensverträgen. Mit Urteil vom 08.05.2015 (4 O 264/14) hat das Landgericht Verden festgestellt, dass die Kreissparkasse Verden die gesetzlichen Vorgaben für Widerrufsbelehrungen nur ungenügend umgesetzt hat. In dem dortigen Immobiliardarlehensvertrag („Hauskredit“) vom 08.04.2011 belehrte die Bank...
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