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Juni 10, 2015
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Gesetzgeber will die Insolvenzanfechtung reformieren

Ziel der Insolvenzanfechtung ist es, vorsätzliche Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen, welche die Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen. Auf diesem Wege soll vermieden werden, dass (noch lange) vor einer Insolvenz Vermögenswerte einer Person (absichtlich) an Dritte (bspw. Familienangehörige) gehen und im späteren Insolvenzfall der finanziellen Befriedigung von anderen Gläubigern (bspw. Geschäftspartnern) nicht mehr zur Verfügung stehen. Insbesondere...
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