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August 2010
27
Aug

Fortführung eines Handelsgeschäfts unter der bisherigen Firma

Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, haftet für alle beim Betrieb des Geschäftes begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Die in dem (bisherigen) Betrieb begründeten Forderungen gelten als auf den Erwerber übergegangen (§ 25 HGB). Sachverhalt: Der Kläger hat einen Vertrag mit der Firma „Automobile R.e.K.“ bzgl. der Abnahme von Schmierstoffen....
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