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Mai 2009
15
Mai

Bundestag beschließt Reform des Kontopfändungsschutzes

Der Bundestag hat am 23.04.2009 den Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit der Reform soll erstmalig ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingeführt werden. Der Schuldner erhält dann auf diesem Konto für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz und zwar in Höhe seines Pfändungsfreibetrages. Derzeit sind dies 989,99 € pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen. Dabei...
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