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Mai 30, 2008
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Mai

Sittenwidrige Bürgschaft

Eine für das Darlehen einer Aktiengesellschaft bürgende, mittellose Ehefrau kann sich auch dann auf die Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages berufen, wenn sie selbst nicht Aktionärin der AG ist. Der Entscheidung des OLG Koblenz liegt die Klage einer Leasinggesellschaft zugrunde, die einer AG ein Betriebsmitteldarlehen gegeben hatte, welches sie dann kündigte. Neben dem mit 50 % beteiligten...
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